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AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen und Reservierungen bei der
Schildknecht GmbH / Wirtshaus am Hühnermarkt, Markt 16-18, 60311 Frankfurt 1. Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Veranstaltungen und Reservierungen, sowie alle in diesem Zusammenhang gegenüber dem Auftraggeber erbrachten Lieferungen und Leistungen in den Betrieben der Schildknecht GmbH (im Folgenden Auftragnehmer genannt). Hierzu zählen insbesondere auch Verträge und Vertragsbestandteile, die die Überlassung von Konferenz-, Bankett-, und Veranstaltungsräumen des Auftragnehmers an den Auftraggeber beinhalten. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur dann Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. 2. Vertragsabschluss und Vertragspartner 1. Der Vertrag kommt durch Annahme des Antrags des Kunden (im Folgenden Auftraggeber genannt) durch den Auftragnehmer zustande. Nur diese, Auftraggeber und Auftragnehmer sind Vertragsparteien. Ist der gegenüber dem Auftragnehmer auftretende Vermittler, Besteller oder Organisator der Veranstaltung nicht der Auftraggeber selbst, sondern ein vom Auftraggeber Bevollmächtigter oder Beauftragter, so hat er dies gegenüber dem Auftragnehmer vor Vertragsschluss in eindeutiger Form schriftlich offenzulegen. Auftraggeber, von diesem bevollmächtigten oder beauftragten Vermittler, Besteller oder Organisatoren der Veranstaltung versichern ausdrücklich, nicht im Auftrag einer dritten, dem Auftragnehmer nicht bekanntgegebenen natürlichen oder juristischen Person zu handeln. Zudem ist der Auftragnehmer vom Auftraggeber über den Veranstaltungszweck zwingend zu informieren. 2. Dem Auftraggeber, etwaigen von ihm bevollmächtigen oder beauftragten Vermittlern, Bestellern oder Organisatoren, ist es ausdrücklich untersagt, die vom Auftragnehmer zur Veranstaltungsdurchführung überlassenen Räumlichkeiten dritten, dem Auftragnehmer nicht bekanntgegebenen, natürlichen oder juristischen, Personen zu überlassen. Eine etwaige Untervermietung ist ausdrücklich nicht gestattet. 3. Der Auftraggeber und etwaige von ihm bevollmächtigen oder beauftragten Vermittler, Besteller oder Organisatoren haben Kenntnis davon, dass die Nutzung der Räume nicht zur Durchführung von Versammlungen oder Veranstaltungen berechtigt, auf denen rechtsextreme, rassistische, antisemitische, homophobe oder gewaltverherrlichende Inhalte dargestellt werden. Der Auftraggeber und etwaige von Beauftragte oder Bevollmächtigte versichern, dass die von ihm / ihr / ihnen veranstalteten Zusammenkünfte keine derartigen Inhalte haben werden und verpflichten sich, Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die solche Inhalte verbreiten, von der Veranstaltung auszuschließen. 3. Leistungen, Preise, (Voraus-) Zahlung 1. Der vom Auftraggeber angegebene Leistungsumfang gilt hinsichtlich Speisen- und Getränkefolge, Personenanzahl, Dekorationswunsch, sowie Beginn und Ende der Veranstaltung mit Unterschrift des Auftraggebers als verbindlich vereinbart. 2. Dem Auftragnehmer ist für den Fall, dass aus Gründen, die nicht vom Auftragnehmer, seinen gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind, Teile des Menüs durch andere gleichwertige Speisen oder Getränke ersetzt werden müssen, berechtigt, eine Änderung in der Menüzusammenstellung vorzunehmen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich in diesem Fall dafür Sorge zu tragen, dass das Ersatzprodukt dem Charakter des ersetzten Produkts möglichst nahekommt. Falls die notwendige Ersatzbeschaffung beim Wareneinsatz eine Kostensteigerung von mehr als 5% bedingt, ist der 5% übersteigende Kostenanteil durch den Auftragnehmer zu tragen. 3. Der durch den Auftraggeber angegebene und durch Unterschrift bestätigte Leistungsumfang dient als Berechnungsgrundlage. Darüber hinausgehende, durch den Auftraggeber bestellte bzw. in Anspruch genommene Leistungen, werden nach tatsächlichem Umfang in Rechnung gestellt. 4. Mit Zustandekommen des Vertrages hat der Auftraggeber den jeweils mit dem Auftragnehmer individuell vereinbarten Mindestumsatz für einen gebuchten Raum bzw. Tisch in vereinbarter Höhe, falls gefordert, als Vorauszahlung an den Auftragnehmer zu leisten. Die Mindestumsatzgarantie besteht in der Regel aus dem im Auftrag für den jeweils gebuchten Raum bzw. Tisch konkret vereinbarten Mindestumsatz. Darüber hinaus oder für den Fall, dass für den jeweiligen Raum bzw. Tisch eine Mindestumsatzgarantie nicht vereinbart ist, hat der Auftraggeber eine Kreditkartengarantie an den Auftragnehmer in voller Höhe des vereinbarten Menüpreises zu leisten. Bei Zahlungsanweisung hat der Auftraggeber Datum und Namen der Veranstaltung anzugeben. 5. In sachlich gerechtfertigten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Auftraggebers oder Erweiterung des Vertragsumfangs, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine weitere Vorauszahlung oder Kreditkartengarantie bis zur vollen Höhe des sich aus der Bestellung ergebenden Menüpreises zu verlangen. 6. Darüber hinaus können zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer von den vorangegangenen Regelungen abweichende Vorauszahlungen und Zahlungstermine in Textform vereinbart werden. 7. Die Schlussrechnung ist am Ende der Veranstaltung sofort zur Zahlung fällig. Ausnahmen gelten nur dann, wenn dies zwischen den Vertragsparteien vor Durchführung der Veranstaltung schriftlich vereinbart wurde. 4. Rücktritt des Auftragnehmers 1. Wird die gemäß 3. Nr. 4 vom Auftraggeber auf den Menüpreis vereinbarte und zu leistende Vorauszahlung nicht spätestens 14 Tage nach Zustandekommen des Vertrages der Veranstaltung geleistet, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 2. Des Weiteren ist der Auftragnehmer bei Eintritt eines sachlich gerechtfertigten Grundes berechtigt, außerordentlich vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn a. Räumlichkeiten vom Auftraggeber oder etwaiger von ihm bevollmächtigter oder beauftragter Vermittler, Besteller oder Organisatoren schuldhaft, unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen, gebucht werden; als wesentliche Tatsachen kommen dabei insbesondere die Identität des Leistungsempfängers, die Zahlungsfähigkeit des Auftragsgebers oder der Veranstaltungszweck in Betracht; b. Höhere Gewalt oder andere vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen; c. Der Veranstaltungsanlass oder –zweck gesetzeswidrig ist; d. Der Auftragnehmer begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Auftragnehmers oder dessen Betriebe in der Öffentlichkeit gefährden kann; 3. Der berechtigte Rücktritt des Auftragnehmers begründet keinen Schadensersatzanspruch des Auftraggebers. 5. Rücktritt des Auftraggebers / Stornierungsbedingungen 1. Der Auftraggeber ist grundsätzlich nur dann berechtigt vom Vertrag mit dem Auftraggeber zurückzutreten, wenn die Parteien ein Rücktrittsrecht ausdrücklich vertraglich vereinbart haben, ein gesetzlicher Rücktrittsgrund vorliegt, oder bei ausdrücklicher Zustimmung des Auftragnehmers zur Vertragsaufhebung. 2. Im Falle eines Rücktritts des Auftraggebers kommen nachfolgend aufgeführte Stornierungsbedingungen zur Anwendung. a. Bis einen Monat vor der Veranstaltung ist der Rücktritt kostenfrei möglich. b. Bei Rücktritt des Auftraggebers zwischen 15 und 29 Tagen vor Veranstaltungsbeginn, ist der Auftraggeber berechtigt 30% der jeweils vereinbarte Raummiete bzw. des vereinbarten Mindestumsatzes zu verlangen. Ist eine Raummiete bzw. ein Mindestumsatz nicht vereinbart, ist der Auftraggeber ersatzweise berechtigt 30 % des vereinbarten Menüpreises für die vereinbarte Personenanzahl in Rechnung zu stellen. c. Bei Rücktritt des Auftraggebers zwischen 6 und 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist der Auftraggeber berechtigt, 50% der jeweils vereinbarte Raummiete bzw. des vereinbarten Mindestumsatzes zu verlangen. Ist eine Raummiete bzw. ein Garantieumsatz nicht vereinbart, ist der Auftraggeber ersatzweise berechtigt 50 % des vereinbarten Menüpreises für die vereinbarte Personenanzahl in Rechnung zu stellen. d. Bei Rücktritt des Auftraggebers 5 Tage oder weniger vor Veranstaltungsbeginn, ist der Auftraggeber berechtigt, die jeweils vereinbarte Raummiete bzw. den vereinbarten Mindestumsatz zu verlangen. Ist eine Raummiete bzw. ein Garantieumsatz nicht vereinbart, ist der Auftraggeber ersatzweise berechtigt 100 % des vereinbarten Menüpreises für die vereinbarte Personenanzahl in Rechnung zu stellen. 3. Zudem hat der Auftraggeber im Falle des Rücktritts durch ihn bestellte Fremdleistungen Dritter (z.B. Band, Dekoration etc.) in vollem Umfang zu tragen, soweit diese nicht mehr storniert werden können. 4. Dem Auftraggeber ist es ausdrücklich gestattet, Nachweis zu erbringen, dass dem Auftragnehmer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. 6. Mitbringen von Speisen, Getränken, Dekorationsmaterial und Sonstigem 1. Es ist dem Auftraggeber ausdrücklich untersagt, Speisen, Getränke und eigenes Dekorationsmaterial zur Veranstaltung mitzubringen. Ausnahmen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung mit dem Auftragnehmer. 2. Werden Sachen und Gegenstände jeglicher Art in die Räumlichkeiten des Auftragnehmers mitgebracht, so erfolgt dies ausschließlich auf eigene Gefahr des Auftraggebers. Der Auftragnehmer übernimmt für Verlust, Untergang und Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Auftragnehmers. 7. Aufrechnung und Abtretung 1. Der Auftraggeber kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Auftragnehmers aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. 2. Die Abtretung oder Verpfändung der dem Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer zustehenden Ansprüche oder Rechte ist ausgeschlossen. Etwas anderes gilt nur im Fall ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers. 8. Pflichten, Haftung, Schadensersatz, Verjährung 1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer über Schwankungen um mehr als 5% in der Anzahl der zu bewirtenden Gäste spätestens 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich zu informieren. 2. Bei erheblicher Reduzierung der tatsächlichen bestellten Personenanzahl von mehr als 10%, hat der Auftragnehmer das Recht, die auf Basis der bestellten Personenanzahl bestätigten Räumlichkeiten bzw. Tische, unter Anpassung der ggf. abweichenden Raummiete bzw. der ggf. abweichenden Mindestumsatzgarantie zu ändern und die Gäste ihrer tatsächlichen Anzahl entsprechend anderweitig zu platzieren. 3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für bestellte und weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten Preise bzw. im Betrieb des Auftragnehmers jeweils geltenden Preise zu zahlen. Dies gilt auch für vom Auftraggeber veranlasste Leistungen und etwaige Auslagen des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsgesellschaften. 4. Der Auftragnehmer haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Auftragnehmer die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Auftragnehmers beruhen. Einer Pflichtverletzung des Auftragnehmers steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben unberührt. 5. Ist der Auftraggeber Unternehmer, so haftet er für Schäden des Auftragnehmers an Gebäude und Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. - besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. 6. Alle Ansprüche gegen den Auftragnehmer verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadenersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers beruhen, sowie bei Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 9. Jugendschutz 1. Die Abgabe und die Zustellung von Bier, Wein und Spirituosen kann nur an Personen über 18 Jahren erfolgen. Zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften ist das Wirtshaus am Hühnermarkt berechtigt, Ware erst nach Legitimation durch einen amtlichen Lichtbildausweis zu übergeben. Im Fall der berechtigten Verweigerung der Übergabe ist der Kunde zum Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens verpflichtet. 2. Mit Aufgabe der Bestellung versichert der Kunde, dass dieser bzw. der Empfänger der Ware älter als 18 Jahre ist. 10. EDV-Verarbeitung und Kundendaten Der Käufer stimmt zu, dass die im Kaufvertrag angeführten und bei der Registrierung bekannt gegebenen persönlichen Daten über ihn unter Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet werden. Diese Daten werden, im jeweils notwendigen Ausmaß, zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften, zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Kundenpflege sowie für Marketingzwecke verwendet. Ferner stimmt der Kunde zu, vom Wirtshaus am Hühnermarkt im Weg elektronischer Post (beispielsweise per E-Mail oder SMS) Zusendungen zu Werbezwecken zu erhalten. Diese Zustimmung kann jederzeit per Email an wirtshaus@amhuehnermarkt.com widerrufen werden. Im Rahmen der Kundenpflege werden die Daten vom Wirtshaus am Hühnermarkt nicht an andere Unternehmen weitergegeben. 11. Schlussbestimmungen 1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen und Reservierungen bedürfen der Schriftform. 2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Auftragnehmers, der Schildknecht GmbH mit der Geschäftsanschrift Markt 16-18 in 60311 Frankfurt am Main. 3. Ausschließlicher Gerichtsstand- auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten- ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Auftragnehmers. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Auftragnehmers. 4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. 5. Sofern einzelne Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sind, hat dies nicht die Ungültigkeit des gesamten Vertrages bzw. der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Folge. Der restliche Vertragsinhalt bzw. die restlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt unverändert bestehen. Frankfurt am Main, den 01.09.2018 Wirtshaus am Hühnermarkt Schildknecht GmbH Markt 16-18 60311 Frankfurt am Main