Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reservierungen und Veranstaltungen der Schildknecht GmbH — damit vorher klar ist, was am Abend gilt.
Diese Bedingungen gelten für Tischreservierungen und Veranstaltungen im Wirtshaus am Hühnermarkt, betrieben von der Schildknecht GmbH, Markt 16–18, 60311 Frankfurt am Main. Für reguläre Tischreservierungen bis 8 Personen gilt Ziffer 2; für Gruppen ab 9 Personen gelten ergänzend die Ziffern 3 bis 14. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Textform (z. B. per E-Mail).
Tische für bis zu 8 Personen reserviert ihr online über unsere Website oder direkt über Google — eine telefonische Reservierung ist nicht möglich. Diese Reservierungen sind kostenfrei — es gelten weder Mindestumsatz noch Ausfallgebühr, und es werden keine Kartendaten hinterlegt. Wir bitten euch, uns bei Verhinderung so früh wie möglich Bescheid zu geben, am einfachsten über den Storno-Link in eurer Reservierungsbestätigung. Verspätet ihr euch, halten wir euren Tisch 20 Minuten frei; danach dürfen wir ihn anderweitig vergeben. Die Ziffern 3 bis 14 gelten für reguläre Reservierungen nicht.
Gruppen ab 9 Personen reservieren über unser Bestellformular. Eure Reservierung ist verbindlich, sobald wir sie euch bestätigt haben — wir bestätigen in der Regel binnen 3 Werktagen; bis dahin können wir die Plätze anderweitig vergeben. Die im Formular genannte Personenzahl ist verbindlich; sie ist Grundlage für Mindestumsatz und Ausfallgebühr.
Für Veranstaltungen ab 9 Personen vereinbaren wir einen Mindestumsatz für Speisen und Getränke. Er beträgt je Person, jeweils inklusive der gültigen Mehrwertsteuer:
Maßgeblich ist der vereinbarte Beginn der Veranstaltung. Die Hochsaison umfasst abends die gesetzlichen Feiertage in Hessen, den Zeitraum vom 01. Oktober bis 30. Dezember sowie die Tage der großen Frankfurter Messen: Ambiente, Christmasworld, Creativeworld, Nordstil, Heimtextil, Techtextil, Texprocess, ISH, Light + Building, IFFA, Formnext, Automechanika, Beautyworld, Prolight + Sound, Frankfurter Buchmesse, ACHEMA und IMEX (aktuelle Termine unter messefrankfurt.com). Der Mindestumsatz gilt ausschließlich für Speisen und Getränke und wird vollständig auf den Verzehr angerechnet; wird er nicht erreicht, ist die Differenz auszugleichen. Die Servicepauschale nach Ziffer 12 zählt nicht zum Mindestumsatz.
Eure Gruppe sitzt immer zusammen an einem Tisch bzw. in einem Bereich — nicht im Restaurant verteilt. Eine reguläre Gruppenreservierung sichert die Sitzplätze eurer Gruppe, nicht den ganzen Raum; an den übrigen Tischen des Bereichs können weitere Gäste sitzen. Der Mindestumsatz bemisst sich in diesem Fall nach der verbindlich angemeldeten Personenzahl.
Wünscht ihr einen Bereich exklusiv, gehört er für die Dauer eurer Feier allein euch. Der Mindestumsatz bemisst sich dann nach der Gesamtzahl der Plätze des gewählten Bereichs (Platzzahlen laut Formular) — unabhängig von der tatsächlichen Teilnehmerzahl. Grund: Der Bereich wird exklusiv für euch vorgehalten; nicht besetzte Plätze können wir nicht anderweitig vergeben. Nur die Schwemme ist räumlich vom Rest des Hauses abtrennbar.
Ab 15 Personen ist eine Bestellung à la carte nicht möglich; die Auswahl wird vorab abgestimmt. Je Gang stehen bis zu zwei Gerichte aus der aktuellen Karte zur Wahl, zuzüglich eines vegetarischen Gerichts. Eure Auswahl teilt ihr uns bitte bis spätestens 72 Stunden vor Beginn in Textform mit. Geht sie nicht rechtzeitig oder nicht in dieser Form bei uns ein, setzen wir eine Nachfrist von 24 Stunden; erst nach deren fruchtlosem Ablauf sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Im Fall des Rücktritts gelten die Ansprüche nach Ziffer 8 entsprechend.
Bis 72 Stunden vor Beginn könnt ihr kostenfrei stornieren oder die Personenzahl reduzieren. Danach teilt uns jede Änderung bitte unverzüglich in Textform mit; für abgemeldete oder nicht erschienene Gäste gilt Ziffer 8.
Erscheint die Gruppe nicht oder nicht vollständig, ohne dass ihr uns dies bis 72 Stunden vor Beginn in Textform mitgeteilt habt, steht uns je fehlendem Gast eine pauschalierte Ausfallgebühr zu — 47, 63 bzw. 79 EUR je Person, das ist der Mindestumsatz der gebuchten Zeit abzüglich 20 % ersparter Aufwendungen, zu euren Gunsten abgerundet. Der Abschlag berücksichtigt ersparte Aufwendungen, insbesondere den Wareneinsatz. Mit den frei gewordenen Plätzen tatsächlich erzielte Erlöse werden angerechnet.
Keine Doppelberechnung: Für Gäste, für die eine Ausfallgebühr anfällt, reduziert sich der Mindestumsatz entsprechend; soweit sich der Mindestumsatz bei exklusiver Buchung bereits nach den Plätzen des Bereichs bemisst (Ziffer 5), entfällt für diese Plätze die Ausfallgebühr. Euch bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Ausfall entstanden ist; uns bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten — etwa bei eigens für die Gruppe beschaffter Ware. Einen etwaig zu viel eingezogenen Betrag erstatten wir unverzüglich. Die Ausfallgebühr ist kein Entgelt für eine Leistung und enthält daher keine Umsatzsteuer.
Zur Absicherung eurer Gruppenreservierung hinterlegt ihr im Formular Kreditkartendaten. Eine Belastung erfolgt ausschließlich in Höhe der Ausfallgebühr nach Ziffer 8 (Nichterscheinen) — nicht bei der Buchung und nicht für die Rechnung der Veranstaltung selbst. Wir bewahren das Formular verschlossen auf und machen die Kartennummer nach eurer Feier bzw. nach Abrechnung unkenntlich.
Sobald absehbar ist, dass ihr mehr als 30 Minuten nach dem vereinbarten Zeitpunkt eintrefft, informiert uns bitte umgehend. Andernfalls sind wir nach Ablauf einer Wartezeit von 45 Minuten — und erst nach einem Anrufversuch unter der angegebenen Mobilnummer — berechtigt, die für euch vorgesehenen Plätze wieder in den freien Verkauf zu geben; auch die Küche hat für eure Gruppe eingekauft, geplant und Kapazität vorgehalten. Trefft ihr erst nach tatsächlich erfolgter anderweitiger Vergabe ein und haben wir keine anderen Plätze frei, gilt dies als Nichterscheinen im Sinne der Ziffer 8; die mit den vergebenen Plätzen erzielten Erlöse rechnen wir dabei an.
Eine Einzelabrechnung der von jedem Teilnehmer konsumierten Speisen und Getränke ist ausgeschlossen. Für die Gruppe wird eine Gesamtrechnung erstellt, die unmittelbar nach Ende der Veranstaltung vor Ort vollständig zu begleichen ist — bei Kartenzahlung mit einer physisch vorgelegten Karte. Die hinterlegte Kreditkarte wird hierfür nicht belastet; sie dient ausschließlich der Absicherung bei Nichterscheinen (Ziffer 8). Differenzbeträge zwischen Mindestumsatz und tatsächlichem Umsatz weisen wir in der Rechnung gesondert aus.
Für Gruppen erheben wir eine Servicepauschale von 10 % auf die Endsumme der Rechnung. Sie kommt zum Rechnungsbetrag hinzu und zählt nicht zum Mindestumsatz; sie wird auch auf einen etwaigen Differenzbetrag nach Ziffer 11 erhoben, nicht jedoch auf eine Ausfallgebühr nach Ziffer 8. Die Servicepauschale weisen wir in der Rechnung gesondert aus.
Zusatzleistungen — etwa Tischdekoration, Kuchen und Torten, bedruckte Menükarten oder Technik — könnt ihr über unseren Extras-Bogen anfragen. Diese Anfrage ist unverbindlich und nicht Teil des Reservierungsvertrages; ihr erhaltet dafür ein gesondertes Angebot. Sonderanfertigungen werden vorab per Angebot berechnet, nur gegen Vorkasse bestellt und sind nicht Teil des Mindestumsatzes. Technik und Musik stehen nur bei exklusiver Buchung des jeweiligen Bereichs zur Verfügung; Ton ist nur in der Schwemme möglich. Mitgebrachte Kuchen oder Getränke zählen nicht zum Mindestumsatz — dieser gilt ausschließlich für bei uns bestellte Speisen und Getränke.
Unsere Küche schließt um 21:00 Uhr, unsere regulären Öffnungszeiten enden um 22:30 Uhr. Auf euren ausdrücklichen Wunsch und mit unserer Zustimmung bleiben wir länger geöffnet; je angefangene Stunde ab 22:30 Uhr berechnen wir 300 EUR. Die Küche ist von einer Verlängerung ausgenommen — sie schließt in jedem Fall um 21:00 Uhr. Danach servieren wir kalte und warme Getränke sowie Backwaren aus unserer Backtheke und vorbestellte Kuchen.
Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: Sommer 2026 · Schildknecht GmbH · Wirtshaus am Hühnermarkt, Markt 18, 60311 Frankfurt am Main